Rechtsprechung
   BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1281/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1941
BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1281/83 (https://dejure.org/1983,1941)
BVerfG, Entscheidung vom 19.08.1983 - 2 BvR 1281/83 (https://dejure.org/1983,1941)
BVerfG, Entscheidung vom 19. August 1983 - 2 BvR 1281/83 (https://dejure.org/1983,1941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlagnahme eines versiegelten Privattestaments zu steuerstrafrechtlichen Zwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlagnahme - Öffnung - Versiegeltes Privattestament - Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren - Freie Entfaltung der Persönlichkeit - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Öffentliches Interesse - Strafverfolgung - Steuerstraftat

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1281/83
    Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob die Öffnung eines Umschlages, in dem sich nach den Behauptungen des Beschwerdeführers sein privatschriftliches Testament befindet, und die Heranziehung eines solchen Testaments als Beweismittel überhaupt ein Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG sein können, wie dies das Bundesverfassungsgericht für die Verwendung von Ehescheidungsakten in einem Disziplinarverfahren (BVerfGE 27, 344 ) und für die Verwendung heimlicher Tonbandaufnahmen in einem Strafverfahren (BVerfGE 34, 238) festgestellt hat.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1281/83
    Das Bundesverfassungsgericht kann hierbei nicht nachprüfen, ob das Landgericht den Sachverhalt richtig beurteilt und das einfache Recht, namentlich das Steuerstrafrecht und das Strafverfahrensrecht, richtig zur Anwendung gebracht hat (vgl. BVerfGE 18, 85 >92<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1281/83
    Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob die Öffnung eines Umschlages, in dem sich nach den Behauptungen des Beschwerdeführers sein privatschriftliches Testament befindet, und die Heranziehung eines solchen Testaments als Beweismittel überhaupt ein Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG sein können, wie dies das Bundesverfassungsgericht für die Verwendung von Ehescheidungsakten in einem Disziplinarverfahren (BVerfGE 27, 344 ) und für die Verwendung heimlicher Tonbandaufnahmen in einem Strafverfahren (BVerfGE 34, 238) festgestellt hat.
  • BVerfG, 29.01.1998 - 2 BvR 1922/97

    Beschlagnahme und Öffnung eines Testaments bei ausreichendem Anfangsverdacht

    Die Beschlagnahme und Öffnung eines Testaments stellt keinen Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre dar, unterliegt vielmehr dem Regime des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. August 1983 - 2 BvR 1281/83 -, NdsRpfl 1984, 46).
  • LG Freiburg, 22.09.1997 - VIII Qs 9/97

    Zulässigkeit der Durchsuchung eines Notariats sowie Beschlagnahme eines

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht auch in Steuerstrafsachen die Beschlagnahme eines privatschriftlichen Testaments für zulässig erklärt (vgl. LG Hildesheim in Verbindung mit dem Kammerbeschluß desBundesverfassungsgerichts vom 19.08.1983, 2 BvR 1281/83, abgedruckt in NdsRPfl. 1984, 46 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht